Satzungen

NARVA  

Basis unserer Kooperation

Der Mitteldeutsche Warenzeichenverband NARVA e.V. ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Chemnitz unter VR 60674 eingetragen und ist rechtmäßiger Inhaber des eingetragenen Warenzeichens NARVA.

Die Basis der Kooperation innerhalb des Verbandes und der starken Markenentwicklung bilden die Vereinssatzung und die Markensatzung.

Der Verband selbst ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. Er soll keine Gewinne erwirtschaften. Mitglieder des Vereins können unter anderem juristische Personen werden, die Leuchten, elektrische Lichtquellen oder Vorprodukte dazu selbst herstellen und ihren Hauptsitz oder mindestens eine Niederlassung in Deutschland führen. Beschlüsse des Verbandes werden in den mindestens jährlich stattfindenden Mitgliederversammlungen oder per schriftlichem Umlaufverfahren mit entsprechend verteilten Stimmrechten gefasst.

Durch die Erteilung von Exklusivrechten pro Produktgruppe und der Verfolgung gleicher geschäftlicher Ziele der Hersteller ist ein kooperatives Zusammenarbeiten und gegenseitige Unterstützung beim Ausbau des Marktes für die Marke NARVA gewährleistet.